Thema: (?) [43] Alliierte Besetzung: Portobestimmung von Belegen
bovi11 Am: 04.10.2017 16:59:21 Gelesen: 19134# 32@  
@ volkimal [#31]

Hallo Volker,

Danke - den Übersee-Zuschlag hatte ich nicht auf der Uhr.

Daß ich die 2 Pfennig Notopfer normalerweise nicht mitrechnen darf, weiß ich.

Porto 1,33 DM gäbe gar keinen Sinn. Käme ich aber bei der Portoberechnung schlüssig auf 1,35 DM, wäre das ein Fall von "Notopfer als Teil des Portos":

„Postsendungen können nicht durch Aufkleben von Steuermarken freigemacht werden“.

Gegen diese Bestimmung der Durchführungsverordnung zum Notopfergesetz vom 22. November 1948 ist hin und wieder verstoßen worden. Wenn gerade keine Freimarken zur Hand waren, wurde versucht, den Brief mit einer ausreichenden Anzahl Notopfermarken zu bekleben, was in den meisten Fällen beanstandet wurde.

Die Notopfermarken wurden als Zusatzfrankatur verwendet, um beispielsweise eine 8 Pfg.-Ortspostkarte zur 10 Pfg.-Fernpostkarte aufzuwerten. Die erforderliche Notopfermarke wurde dann zusätzlich aufgeklebt oder auch nicht. Zahlreiche Varianten waren denkbar.

Die Nachgebühr betrug zur Notopferzeit 50 % der fehlenden Freigebühr.

Nr. 1 W - 6 Stück auf Brief - gestempelt 23.12.48 (20a) HANNOVER - LINDEN.

5 Notopfermarken als Freimarken für einen Brief bis 20g im Ortsverkehr (10 Pf)
Notopfermarke ist zusätzlich aufgeklebt



Brief mit 10 Pf Bauten sowie 5 Notopfermarken als Portoersatz (für insgesamt 20 Pf Briefporto) und einer weiteren „offiziellen“ Notopfermarke - gestempelt (21b) - sonst. Angaben nicht lesbar.

Notopfer Viererstreifen der Nr. 1 W und Paar der Nr. 2 BW - Nachgebühr 15 Pfennig



Paar der Nr. 6 Z auf Ortsbrief - gestempelt 27.10.52 (20b) BRAUNSCHWEIG 1

Das fehlende Briefporto wurde durch eine weitere Notopfermarke entrichtet



Grüße

Dieter
 
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