Thema: Altdeutschland Württemberg: Probedrucke auf Kanzleipapier
Markus Pichl Am: 18.10.2017 19:27:21 Gelesen: 25604# 31@  
@ Max78 [#30]

Hallo Max,

dass das Kanzleipapier vom Bruderhaus Dettingen geliefert wurde, ist mir gegenüber als eine wahrscheinliche Annahme ausgedrückt worden. Eine sichere Behauptung kann man diesbezüglich nur dann aufstellen, wenn man dies auch belegen kann, z.B. durch Postakten oder Akten des Lieferanten, aus denen der Bezug oder die Lieferung von dort hervorgeht oder durch einen Nachweis, dass man dieses Wasserzeichen dem Bruderhaus zuordnen kann. Die wahrscheinliche Annahme, ist durch Dein Aufstöbern eines vergleichbaren Wasserzeichens des Bruderhauses nun noch wahrscheinlicher geworden. Findet man weitere Einheiten, die mehr bzw. weitere Teile des Wasserzeichens zeigen, dann kann die jetzt bestehende weitaus höhere Wahrscheinlichkeit ggf. auf eine sichere Behauptung gesteigert werden. Im Moment können wir wahrscheinlich noch nicht erfolgreich ausschließen, dass das Teilwasserzeichen, welches in dem von mir gezeigten waager. Paar zu erkennen ist, auch einem anderen Papierhersteller zugeordnet werden könnte (auch wenn diese Wahrscheinlichkeit weniger wahrscheinlich ist). Das Wort "NORMAL", war ja, insofern ich die Lektüre der PDF richtig verstanden habe, ab 1891 für Wasserzeichen in gewissen Papieren Vorschrift.

Beste Grüße
Markus
 
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