Diesen Ortsbrief innerhalb Kölns (19.11.1956) hatte der Absender mit einem 10 Pf-Heuss-Ganzsachenausschnitt freigemacht. In der BRD waren Ganzsachenausschnitte nur ab dem 01.01.1981 bis zum 30.09.1998 zugelassen. Der Brief wurde daher mit 15 Pf Nachgebühr belegt (10 Pf fehlendes gültiges Porto + 50 % (= 5 Pf) als zusätzliche Gebühr). Oftmals sind jedoch Karten und Briefe mit Ganzsachenausschnitten ohne Nachgebühr "durchgeschlüpft", wie es bspw.
[#21] und
[#32] zeigen.
Gruß Ulrich