Bundesrat regelt Details zur Mehrwertsteuer-Revision
Anfang 2018 sinkt die Mehrwertsteuer. Auf den gleichen Zeitpunkt hin treten verschiedene Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft. Am Mittwoch hat der Bundesrat auch die nötigen Verordnungsänderungen beschlossen.
Auszug:
Die Verordnung regelt, welche Sammlerstücke wie Kunstgegenstände oder Antiquitäten der Margenbesteuerung unterliegen. Erfasst werden grundsätzlich alle Werke der bildenden Kunst, Sammlerstücke wie Weine, über 30-jährige Autos, Schmuck und Uhren, Briefmarken [...]. Beim Erwerb solcher Gegenstände können künftig keine fiktiven Vorsteuern mehr abgezogen werden. Die Steuer wird auf der Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis erhoben.
https://www.cash.ch/news/politik/bundesrat-regelt-details-zur-mehrwertsteuer-revision-1110351