Thema: (?) (76) Deutschland: Nachgebühr bestimmen
Journalist Am: 31.10.2017 13:34:19 Gelesen: 41529# 51@  
Hallo an alle,

ich habe hier einen Brief mit Nachentgelt an das Finanzamt Bonn:



Das Finanzamt hat den Inhalt entnommen, aber das Nachentgelt nicht bezahlt - siehe Nebenstempel "Inhalt entnommen, Porto trägt der Absender Finanzamt Bonn-Stadt" - gab oder gibt es dazu eine Rechtsgrundlage ? - denn wenn ich den Inhalt entnehme, muss ich ja vorher die Sendung angenommen haben oder .... ?

da ich speziell von Behörden schon öfters mal so etwas gehört habe, zumindest früher

Viele Grüße Jürgen
 
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