Hallo an alle,
ich habe hier einen Brief mit Nachentgelt an das Finanzamt Bonn:
Das Finanzamt hat den Inhalt entnommen, aber das Nachentgelt nicht bezahlt - siehe Nebenstempel "Inhalt entnommen, Porto trägt der Absender Finanzamt Bonn-Stadt" - gab oder gibt es dazu eine Rechtsgrundlage ? - denn wenn ich den Inhalt entnehme, muss ich ja vorher die Sendung angenommen haben oder .... ?
da ich speziell von Behörden schon öfters mal so etwas gehört habe, zumindest früher
Viele Grüße Jürgen