Thema: (?) (76) Deutschland: Nachgebühr bestimmen
alemannia Am: 01.11.2017 10:16:54 Gelesen: 41485# 53@  
@ Journalist [#51]

Hallo zusammen,
hallo Jürgen,

Postordnung vom 30. Januar 1929, mit Änderungen beibehalten bis 31.7.1964:

§ 51 Zahlung der Gebühren

V ... Bundes- oder Landesbehörden können nach der Annahme und dem Öffnen einer Sendung die darauf haftenden Gebühren vom Absender durch die Postanstalten einziehen lassen; dazu bedarf es bei Postkarten und Paketen eines schriftlichen Antrages, bei anderen Sendungen genügt die Rückgabe der Umschläge.


Gruß

Guntram
 
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