Thema: (?) (76) Deutschland: Nachgebühr bestimmen
Christoph 1 Am: 05.11.2017 12:18:53 Gelesen: 41115# 64@  
@ Christoph 1 [#62]

Hallo,

da ich jetzt noch einen zweiten, ähnlichen Beleg vom gleichen Absender gefunden habe, zeige ich hier doch nochmal beide:

Zunächst der Beleg, den ich bereits im anderen Thema vorgestellt habe:



Und hier der zweite Beleg, diesmal an ein Finanzamt. Bei dem absendenden Notar scheint dieses Vorgehen der unterfrankierten Versendung wohl Methode gewesen zu sein?



Warum ich hier beide Belege nochmal zeige: Beide haben diesen roten Kreisstempel mit dem A, der ja offenbar im Zusammenhang mit der Nachgebühr steht. Kann jemand diesen Stempel erklären?

Gruß,
Christoph
 
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