Suchdienstangelegenheiten waren gebührenbefreit und ab dem 13.5.1949 auch von der Abgabepflicht "Notopfer Berlin" befreit.
Die Befreiung war vorher strittig; Sendungen ohne Notopfer wurden meist unbeanstandet befördert.
Hier zwei Belege:
Karte „Deutsches Rotes Kreuz in Deutschland - Suchdienst Zonenzentrale München“
„Kriegsgefangenen- und Vermißtensache!“ - gestempelt (13b) MÜNCHEN - 15.1.49
Die Karte war eigentlich abgabepflichtig, wurde aber offensichtlich anstandslos befördert:
Und hier ein Brief aus der offiziell abgabefreien Zeit:
Abgabefreier Faltbrief des DRK - „Auskunftsstelle über Kriegsgefangene“
gestempelt (13b) MÜNCHEN BPA 1 - 14.12.51
Innenseite des Briefes: