Thema: Rotes Kreuz
bovi11 Am: 05.11.2017 14:21:21 Gelesen: 149612# 123@  
Suchdienstangelegenheiten waren gebührenbefreit und ab dem 13.5.1949 auch von der Abgabepflicht "Notopfer Berlin" befreit.

Die Befreiung war vorher strittig; Sendungen ohne Notopfer wurden meist unbeanstandet befördert.

Hier zwei Belege:

Karte „Deutsches Rotes Kreuz in Deutschland - Suchdienst Zonenzentrale München“
„Kriegsgefangenen- und Vermißtensache!“ - gestempelt (13b) MÜNCHEN - 15.1.49

Die Karte war eigentlich abgabepflichtig, wurde aber offensichtlich anstandslos befördert:



Und hier ein Brief aus der offiziell abgabefreien Zeit:

Abgabefreier Faltbrief des DRK - „Auskunftsstelle über Kriegsgefangene“
gestempelt (13b) MÜNCHEN BPA 1 - 14.12.51



Innenseite des Briefes:


 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/591
https://www.philaseiten.de/beitrag/165364