Thema: Atteste und Befunde in der Datenbank " Briefmarken-Atteste.de "
marc123 Am: 16.11.2017 23:32:56 Gelesen: 35285# 60@  
@ 10Parale [#58]

Ich gebe dir absolut Recht. Um einer kritischen Prüfung standzuhalten sollten Atteste und hier wiederhole ich mich, ihre Quellen angeben. Ich besitze Atteste, wo der Prüfer einfach einige Angaben blind aus einem Auktionskatalog abgeschrieben hat. Wenn er dann die Fehler mit abschreibt, fällt das allerdings auf, auch ohne Zitat. Ich halte es auch für wichtig, wenn ein Prüfer eine Provenienz angibt, dass er diese dann auch anhand eines Auktionskatalogs belegen kann, wenn der Kunde nachfragt. Das Gleiche gilt bei Angaben über die Häufigkeit eines Stücks. Ich habe manchmal das Gefühl: je weniger Stücke der Prüfer registriert hat umso seltener sind sie.

Was mich bis jetzt am meisten bei einem Attest verärgert hat: Ich habe vor einigen Jahren eine Paketkarte gekauft, die ohne Obligo/Garantie angeboten wurde, mit der Begründung, dass die Meinung von Sammlern und Experten über dieses Stück seit Jahren auseinander gehen. Nachdem ich zusammen mit Olivier Vorträge über diese Art Paketkarten gehalten und wir einen Artikel publiziert haben, wurden diese Karten geprüft und als echt empfunden. Im Attest, befinden sich viele Beweise aus unserem Artikel. Natürlich ist das toll, aber ich erwarte hier von einem Prüfer dass er in solch einem Fall seine Quellen zitiert. In der Wissenschaft würde das als Plagiat gelten.

Liebe Grüße
Marc
 
Quelle: www.philaseiten.de
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