Thema: Auktionen: Los verkauft oder nicht verkauft ?
bayern klassisch Am: 17.11.2017 20:14:44 Gelesen: 9080# 10@  
@ Reinhard Fischer [#8]

Hallo Reinhard,

danke für diesen Beitrag (den ich wie alle deine Beiträge gern gelesen habe).

Ich denke auch, dass die Zweitbieterklausel weder rechtskonform, noch sinnvoll bzw. fair ist.

Angenommen ich sitze im Saal und mein Gegenbieter und ich treiben ein Los von 100 Euro auf 1.000 Euro. Mein letztes Gebot war noch 900 und als der andere dann 1.000 geboten hatte, bin ich ausgestiegen. Andere Bieter (schriftlich, Telefon, Kommissionäre usw.) gab es nicht.

Nun zahlt der andere nicht, weil sein Scheck platzt, und das Auktionshaus käme auf mich zurück, da ich ja im Saal 900 Euro geboten hatte.

Wenn aber der andere überhaupt nicht zahlungswillig bzw. zahlungsfähig war, wäre der faire Zuschlag nicht 900 Euro, sondern 100 Euro, denn der andere müsste ja komplett aus der Bieterliste genommen werden und übrig bliebe der Ausruf, den ich dann allein gültig geboten hätte.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
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