Thema: (?) (70) Atteste Datenbank: Informationen und Diskussionen zu Attesten und Befunden
Olivier Nosbaum Am: 19.11.2017 13:20:12 Gelesen: 40579# 12@  
Bei dieser Diskussion hilft auch, sich über die Pflichten eines BPP Prüfers zu informieren, was die Erhaltung/Qualität betrifft.

Folgend ein Auszug aus der Prüfordnung des BPP:

" 5.2. Attest und Befund enthalten eine Bestätigung der Echtheit sowie die erforderliche Beschreibung des Prüfgegenstandes und seiner Erhaltung/Qualität."

Folgend ein Auszug aus dem Begriffslexikon des BPP:

Erhaltungszustand

Im allgemeinen philatelistischen Sprachgebrauch werden die Begriffe "postfrisch", "ungebraucht", "gestempelt", "auf Brief", "auf Briefstück" als Bezeichnung für die Erhaltung verwendet.

In der Prüfpraxis versteht man in Befunden und Attesten unter Erhaltung den "Erhaltungszustand", d. h. dieQualität. Diese kann "einwandfrei" sein oder eine Beschreibung eventuell vorhandener Mängel erfordern.

Einwandfrei:

Das Prüfstück hat keinen Mangel, wobei ausgabespezifische Besonderheiten bei der Beurteilung der Erhaltung des Prüfstückes zu berücksichtigen sind (z. B. bezüglich Trennung, Gummierung, Zentrierung, Farbfrische; bei Ganzstücken auch Beförderungs- und Alterungsspuren).

Mängel:

a) Offensichtlich vorhandene Mängel: Beschädigungen wie z. B. Trennungsfehler (auch Nachzähnungen), Gummifehler, Einrisse, Schürfungen, Stockflecken, dünne Stellen usw.
b) Reparaturen, Verschönerungen: Reparaturen werden entweder unter Verwendung fremden Materials (Schließen eines Risses, Hinterlegung dünner Stellen, Ansetzen von Rändern, Gummierungsergänzungen, etc.) oder ohne Hinzufügen fremder Bestandteile (Entfernen von Schmutz, Stock- oder Tintenflecken, Auspressen eines Buges.) durchgeführt. Letzteres wird auch als Verschönerung bezeichnet.

Wird durch Manipulation eine andere Marke oder Unterart vorgetäuscht (Anbringen einer selteneren Zähnung, Zusammensetzung mehrerer, nicht von derselben Marke stammender Teile), so liegt eine Fälschung vor.

Aufgabe des Prüfers ist die Feststellung des Erhaltungszustandes einer Marke, nicht aber ihre Bewertung. Auch eine Marke in einwandfreier Erhaltung kann je nach der Schönheit, der Klarheit des Stempels und zahlreicher anderer Eigenschaften außerordentliche Wertunterschiede aufweisen. Sie können jedoch durch das Prüfzeichen nicht zum Ausdruck gebracht werden, sondern nur durch eine objektiv zu haltende Beschreibung in Befunden oder Attesten.



@ Torsten Grunwald [#9]

" ein Attest zu ändern ist keine Zauberei, sondern schnell machbar."

Dies habe ich aufgegeben, da es doch zu zeitaufwendig ist, dem Prüfer immer nach zu rennen, und ihm zu sagen, was er in sein Attest schreiben muss. Ich rate einem Jeden, nicht aus den Attesten abzuschreiben, sondern seine Nachforschungen selbst zu erledigen.

Ich hoffe auch, dass eines Tages sich alle Prüfer die Mühe geben einen wissenschaftlichen Standard zu erreichen, und Informationen aus primären Quellen, soweit bekannt, anzugeben.

freundliche Grüsse

Olivier
 
Quelle: www.philaseiten.de
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