Thema: (?) (70) Atteste Datenbank: Informationen und Diskussionen zu Attesten und Befunden
bovi11 Am: 19.11.2017 22:05:07 Gelesen: 40376# 19@  
@ 18609 [#18]

18609, ich stimme Dir voll zu.

Zudem: Zwar gehören zu den Prüfkriterien, die eigentlich in ein Attest gehören, auch die Angaben zum Erhaltungszustand.

In dem angesprochnen Attest fehlen konkrete Hinweise zu den Stockflecken, die aber jeder Kaufinteressent sowieso sieht. Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich Stockflecken durchaus im Laufe der Jahre verstärken können. In 10 oder 15 Jahren wäre das Attest dann unter Umständen irreführend. Zähnungsmängel sieht auch jeder Kaufinteressent.

Was er nicht unbedingt an einer Abbildung beurteilen kann, ist die Echtheit und eventuelle versteckte bzw. nicht unmittelbar erkennbare Mängel (z.B. dünne Stellen). Diesbezüglich gibt das Gutachten von Lars die Antworten.

Grüße

Dieter
 
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