Thema: (?) (70) Atteste Datenbank: Informationen und Diskussionen zu Attesten und Befunden
drmoeller_neuss Am: 20.11.2017 10:36:36 Gelesen: 40200# 25@  
@ Olilux [#12]

Das Problem ist der Gebrauch des Begriffes "Einwandfrei". Ich würde auf diesen Begriff bei klassischen Marken ganz verzichten, zumal sich der BPP auch nicht eindeutig festlegt. Was sind "ausgabespezifische Besonderheiten", die das Kriterium "Einwandfrei" einschränken können?

Objektiv hat der Achterblock Mängel, ebenso wie die meisten Exemplare der Blauen Mauritius. Wenn schon das Prädikat postfrisch verwendet wird, dann würde ich - mit etwas Wohlwollen - die obere rechte und die zweite untere Marke von links als postfrisch bezeichnen.

Ich fände es sinnvoll, die Rückseite im Attest abzubilden. Dann erübrigt sich die "Lagebeschreibung" der einzelnen Stockflecken und Falze.

Von einer Fehlprüfung zu sprechen, ist aber Lars gegenüber unfair. Atteste entbinden nicht den Käufer oder Besitzer vom eigenständigen Denken. Der Prüfer kann nur die Tatsachen wiedergeben, die Wertung muss der Sammler selbst machen, und entscheiden, was ihm das Stück wert ist.

Ich halte persönlich nichts von postfrischen Einheiten. Welchen Erkenntnisgewinn bringt es, wenn sich neben einer Marke noch sieben weitere befinden? Bei gestempelten Einheiten sieht das natürlich anders aus.

Ein Achterblocksammler wird natürlich meinen Gedanken nicht folgen können. :)

Ich finde es gut, dass die Provenienz im Attest steht. Das ist auf dem Kunstmarkt Standard.
 
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