Thema: (?) (239) Deutsche Post Dialogpost
DL8AAM Am: 23.11.2017 20:10:22 Gelesen: 124006# 44@  
@ filunski [#43]

Wo wurde der entwertet?

Beim Absender bzw. vom Versender.

Mit Briefmarken freigemachte DIALOGPOST-Sendungen dürfen entsprechend der posteigenen Vorgaben grundsätzlich nur vorausentwertet (per Absenderstempel) eingeliefert werden. Die Entwertung der Briefmarken findet entweder beim Absender/Versender (Lettershop) direkt während der Produktion statt ("Lizenznummern" 1A0000xxxxx) oder diese Vor-Entwertung übernimmt der posteigene Frankierservice im Kundenauftrag gegen eine entstsprechende Gebühr, vor der eigentlichen Einlieferung. Es gibt auch DIALOGPOST-Ganzsachen, die beim Verkauf durch die Post bereits - durch einen Aufdruck im Wertstempel - entwertet sind.

Das notwendige Entgelt muss dabei nicht zwingend passgenau mit Briefmarken abgedeckt werden, Überzahlungen werden von der Post erstattet (Zitat "Keine passenden Postwertzeichen? Die Differenzbeträge bis zum nächsthöheren Postwertzeichen ersetzen wir Ihnen" [1]) und vielleicht kann eine eventuelle Unterzahlung in "Geld" ausgeglichen werden kann (wobei dieser Fall nicht beschrieben ist). Die genaue Abrechnung findet stets nur über die Einlieferungslisten statt, auch weil DIALOGPOST-Sendungen nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen.



Zitat "Auf den Sendungen erfolgt die Freimachung des Listenpreises. Zuschläge, Aufzahlungen und Entgeltermäßigungen (sowie die Umsatzsteuer -ed) werden bei der Einlieferung abgerechnet".

Gruß
Thomas

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/dialogpost/downloads/dp-broschuere-dialogpost-201704.pdf
 
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