Thema: (?) (70) Atteste Datenbank: Informationen und Diskussionen zu Attesten und Befunden
KaraBenNemsi Am: 09.12.2017 15:15:45 Gelesen: 38618# 45@  
@ Meinhard [#42]

Hallo Meinhard,

nein, da gebe ich Dir nicht recht. Auf der Homepage des BPP kannst Du folgendes nachlesen „Prüf- oder Eigentumszeichen gelten nicht als Veränderung des postfrischen Zustandes.“

Das bedeutet, dass eine Marke auch mit irgendwelchen Altsignaturen von Händlern, Sammlern oder Prüfern dem BPP als postfrisch gilt. Daher müssen solche Dinge auch nicht erwähnt werden, auch wenn manche Prüfer das machen. Die Rückseite hast Du zwar nicht gezeigt, aber falls dort Signaturen drauf sind, ist der Kurzbefund dennoch korrekt. Du musst also wissen, was Dich erwarten kann bei Kurzbefunden.

Ganz andere Fragen sind nun aber, ob man selbst als Sammler

1. diese historisch entstandene Prüfpraxis gutheißt und
2. ob man persönlich signierte Marken für postfrisch hält.

Ich für mich persönlich beantworte beide Fragen eindeutig mit nein. Signierte Marken sind für mich nicht postfrisch und ich wünsche mir von Prüfern, über alles informiert zu werden, was nicht ursprünglich zur Rückseite gehört. Wobei ich selbst ohnehin fast gar keine postfrischen Marken sammle und daher ganz entspannt bin bei der Frage. Signierte Marken sind für mich ungebraucht, aber selbstverständlich sammelwürdig. Aber nochmals: Für den BPP ist es gängig, Altsignaturen nicht zu erwähnen. Das kann man als „Risiko“ hinnehmen oder die Marken selber besichtigen oder vorher beim Auktionshaus nachfragen. Oder man sieht das genauso wie der BPP (und wohl auch große Teile des Handels) und hält das ohnehin für unerheblich weil die Marke dennoch postfrisch bleibt. Dann hat man ja kein Problem mit der Prüfpraxis.

Viele Grüße

Carsten
 
Quelle: www.philaseiten.de
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