Nachfolgend eine Postsache (Karte, Rückseite blanko), welche ich bis dato in der Form noch nicht gesehen hatte:
Inhaltlich handelt es sich um eine Benachrichtigung über die Nachsendeanschrift einer Empfängerin einer Sendung, welche von 89143 Blaubeuren nach 78727 Oberndorf verzogen war. Dem Text nach wurde für die Anschriftenprüfung ein Nachentgelt von 0,31 Euro erhoben, zahlbar durch den Absender (?) der betroffenen Sendung aus 72172 Sulz.
Gruß
Pete