Thema: (?) (13) Begriffsbestimmung: PD und PP - Stempel auf Altbriefen ins Ausland
bignell Am: 16.12.2017 11:16:47 Gelesen: 9141# 8@  
@ dr.vision [#7]

Hallo Ralf,

man muss das aus dem historischen Kontext heraus sehen, ursprünglich wurden Nachrichten durch Boten übermittelt, die meist bei Erledigung des Auftrags bezahlt wurden (somit vom Empfänger), da es sonst für den Boten ein Leichtes gewesen wäre, die Nachricht zu entsorgen und den Lohn einzubehalten. Hat der Empfänger die Annahme verweigert, verlor jedoch der Bote seinen Lohn.
Je mehr das Vertrauen in das Postwesen stieg (siehe hierzu die spannende Geschichte von Janetto de Tassis [1] und seinem Bruder Francesco [2]), desto üblicher wurde es die Taxe (leitet sich nicht von Tassis/Taxis ab, aber ich finde die Ähnlichkeit der Worte interessant) zumindest teilweise im Voraus zu entrichten.

Während der Botenlohn frei vereinbart wurde, legten die Postverträge fixe Sätze fest, die entweder der Absender oder der Empfänger (oft mit Zuschlag) zu tragen hatte. Die Verträge waren (vor UPU) sehr detailliert und der Betrag auch abhängig von Leitwegen etc, deshalb hat man es vereinfacht, indem man mit PD kennzeichnete, dass der Beamte der den Brief an den Empfänger aushändigte, nichts mehr zu kassieren hatte, während bei PP oder unbezahlt noch gerechnet werden musste.

Lg, harald

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Janetto_von_Taxis
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_von_Taxis
 
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