Thema: (?) (13) Begriffsbestimmung: PD und PP - Stempel auf Altbriefen ins Ausland
bayern klassisch Am: 16.12.2017 13:39:19 Gelesen: 9100# 11@  
Hallo in die Runde,

jetzt fühle ich mich doch genötigt, zu diesem Thema etwas zu schreiben.

Am Anfang war das Wort, dann kam der P.P. - Stempel (aus Frankreich). Er sollte den weiteren Poststellen und dem Empfänger anzeigen, dass der Absender den Brief frankiert hatte. Dies zu einer Zeit, als die Masse der Briefe im Inland verbleib und ein Absatzfranko (also eine teilweise Frankierung bis zu einem festgelegten Grenzpunkt) nicht üblich war.

Der Wunsch, einen Brief zu frankieren, war vom Absender auf dem Brief selbst anzugeben ("franc, franco, frei, frey usw.").

Diese P.P. - Stempel kenne ich noch bis in die 1840er Jahre für die Inlandskorrespondenzen.

Später kamen sie wieder auf, um ihren Zweck bei moderneren Postverträgen zu erfüllen, nämlich bei Auslandsbriefen, die nicht bis zum Empfänger zu frankieren waren, weil die ein oder andere Postanstalt dies nicht zuließ. Dann bedeutete P.P. immer noch "port payé", aber eben nur bis zu einem vertraglich fixierten Grenzpunkt. Hierbei spielte es eine Rolle, bis zu welchem Punkt der Absender frankieren konnte und frankiert hatte, denn es konnte ja mehrere Grenzpunkte geben, wenn mehrere Postverwaltungen involviert waren. Beispiel: Niederlande - Preussen - Taxis - Bayern - Österreich - Kirchenstaat - Königreich beider Sizilien. Da konnte franko NL - Preussen, franko bayer. Eingangsgrenze bei Aschaffenburg, franko Füssen bayer. Grenze zu Österreich usw. die Korrespondenz gestellt werden.

Ab den 1860er Jahren kommt dann der Terminus technicus "port partielle" auf, also teilfraniert, um zu unterscheiden, dass es auch P.D. (payé a destination) gab. Hierzu gibt es, vor allem kriegsbedingt, Briefe, die überstempelt wurden und bei denen man schön sehen kann, welche Funktion diese Stempel nun hatten.

Der Weg von der Abgabepost zum Empfänger war aber keiner, der postvertraglich in Paragraphen gegossen wurde und werden konnte - hier gibt es durchaus etliche Fälle, bei denen Briefe vom Ausland her zwar mit P.D. gestempelt wurden, aber ein Bestellgeld (Botenlohn, Trägerlohn usw.) vom Empfänger verlangt wurde. Hier darf man nicht von einer Gebühr sprechen, weil Gebühren immer staatlich (vertraglich) bestimmt wurden und die Zustellung durch Boten, Träger usw. keine staatlichen, bzw. postalischen Leistungen waren, sondern auf Absprachen zwischen Empfänger, Boten und Abgabepost allein fußten.

Ein weiteres Thema wäre die Weiterleitung(en) von P.D. gestempelten Briefen, die im Rahmen dessen auch mit P.P. überstempelt werden konnten, bzw. dann ganz unfrei laufen konnten.

Wie man unschwer erkennt, ist das Thema vielschichtig und immer auf Basis der jeweils existierenden Postverträge zu sehen, die ja nicht immer miteinander abgesprochen waren und daher ein weites Feld der postgeschichtlichen Forschung des 19. Jahrhunderts bieten.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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