Thema: Einschreiblabel verstößt gegen Weltpostvertrag
Journalist Am: 18.12.2017 00:22:05 Gelesen: 16004# 13@  
Hallo an alle,

wie schon weiter oben von dem einen oder anderen richtig vermerkt wurde, steht hinter der Kennung für Deutschland (DE) noch 110. Bei diesen Labeln, bei denen hinter der Länderkennung noch eine weitere 3-stellige Zahl steht, handelt es sich um inländische Label, die normalerweise nicht ins Ausland benutzt werden dürfen.

Richtig ist auch, das hier die Annahmekräfte beim Buchen des Einschreibens aus Versehen oder aus Faulheit oder ... den Beleg falsch im System erfasst haben. Als Ergebnis kam natürlich ein Inlandseinschreibelabel raus.

Leider gibt es nun 2 Länder (Frankreich und Dänemark), die diese Label beanstanden und zurück schicken an die Deutsche Post und dadurch zusätzliche Kosten und Aufwand entstehen. Aus diesen Gründen wurden im IPZ diese 2 Länder für diese Label gesperrt bzw. die Software so eingestellt, das diese erst gar nicht nach Frankreich oder Dänemark gelangen können.

Da die Post nicht eigenmächtig eine Einschreibnummer ändern kann, denn dann würde beispielsweise die Sendungsverfolgung unterbrochen, muß der Beleg an den Absender zurück gehen, damit dieser, selbst eine neue passende Einschreibnummer anbringt oder anbringen lässt und so die Sendungsverfolgung weiter möglich ist.

Das Porto wird ja diesbezüglich anerkannt, es sei den, der Kunde hat auch noch zu wenig gezahlt. Dann müsste er noch die Differenz zahlen und der Brief könnte mit einem passenden Auslandseinschreibelabel mit 13 Stellen (d.h. beispielsweise RR + 9 Zahlen + DE = 13 Stellen wieder auf die Reise geschickt werden, indem das alte falsche Label überklebt werden würde.

Im Tracking System werden diese Belege mit dem entsprechenden Grund (falsches Einschreibelabel) hinterlegt und vom IPZ an den Absender zurück geschickt.

Generell dürfen Auslandseinschreibelabel seit etwa 2 Jahren wegen Nachentgelt zurück geschickt werden. Dies wird dann auch im Trackingsystem hinterlegt und selbst wenn der Zusteller den Beleg ohne Quittierung aushändigt, kann deshalb niemand Schadensersatz verlangen.

Glücklicherweise handelt es sich bei den zu beanstandenden Sendungen nicht um große Mengen und glücklicherweise sind andere Länder nicht so empfindlich, wie Frankreich und Dänemark.

Ich hoffe ich habe damit etwas zur Klärung beitragen können.

Viele Grüße Jürgen
 
Quelle: www.philaseiten.de
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