Thema: Vorsicht: Stempel in Privathand
18609 Am: 29.12.2017 12:32:01 Gelesen: 105938# 52@  
@ Siegmarer [#51]

Nein, das tut sie nicht, sie ist Eigentümer. Der Verkäufer muss nachweisen, dass er den Stempel erworben hat, z.B. durch eine Rechnung, dies kann er natürlich nicht. Leider gibt es aber nicht genug Mitarbeiter, die diese Fälle bearbeiten, es betrifft ja auch andere Gegenstände wie Dienstkleidung usw.

Gruß
18609
 
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