Hallo Thomas, hallo Uwe,
das ist richtig, doch habe ich bislang noch keinen Beleg gesehen, aus dem hervor geht, dass die inkorrekte Verwendung einer Internetmarke beanstandet wurde. Daraus schließe ich, dass Mischfrankaturen geduldet werden. Aufgefallen sind sie bestimmt schon des öfteren.
Heute kann ich zwei Internetmarken zeigen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit "handgeprüft" werden mussten, da der Matrixcode nicht sauber lesbar ist:
Meine App zum Auslesen des Codes konnte jedenfalls nichts mit den Marken anfangen.
Viele Grüße
Michael