Thema: (?) (55) Deutsches Reich: Porto bestimmen
muemmel Am: 03.01.2018 22:58:26 Gelesen: 26621# 32@  
@ sachsen-teufel [#31]

Guten Abend Michael,

Ich dachte, daß Drucksachen auch auf dem Beleg als "Drucksache" kenntlich gemacht sein müßte.

Im Prinzip ja, aber wenn die Klappe des Couverts unverschlossen war, wurde die Versandart Drucksache von der Post auch toleriert. Voraussetzung war dabei aber, dass der Inhalt auch wirklich gedruckt oder sonst irgendwie vervielfältigt wurde.

Grüßle
Mümmel
 
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