Hallo Zusammen,
heute mal ein Beleg aus der Zeit des DÖPV, welcher 1854 von Leipzig nach Höxter gesendet wurde. Eine Begünstigung in der Taxe von Gold-Münzen fand nicht mehr statt, allerdings blieb die Umrechnung erhalten.
Laut Declarartion "Nebst 1 Röllchen sign: G.A.V.#578 in 2 Wachsleinen mit 500 Reichsthaler in 88 St(ü)ck preuss. Friedrich d'or u. 18 Sgr. Münzen.
Weiterhin ist unten notiert worden: "Angelegenheit der Gustav-Adolf-Stiftung in Preussen."
In Leipzig wurde da Röllchen mit 1 Pfund 9 Loth gewogen.
In Magdeburg angekommen, wurde das Röllchen nachgewogen und mit 1 Pfund 8 2/10 Loth neu bestimmt. Weiterhin ist er mit 6 Sgr. für Sachsen (5 Sgr. Werttaxe + 1 Sgr. Mindestfahrposttaxe), welche in Auslage genommen worde, taxiert worden.
Desweiteren sind noch weitere 8 Sgr. für Preussen hinzugekommen (5 Sgr. Werttaxe + 3 Sgr. Mindestfahrposttarif), so dass insgesamt 14 Sgr. Porto erhoben wurde.
N.B. Der Auslagenstempel ist hier nicht zufällig abgeschlagen wurden, sondern regelkonfirm.
Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf