Thema: Deutsches Reich Retourbriefe - Geschlossene Briefe nicht zulässig
Dirk Am: 12.01.2018 11:48:08 Gelesen: 5684# 1@  
DR 1917 - Retourbrief - Geschlossene Briefe nicht zulässig

Hallo Sammlerfreunde,

ich habe einen Retourbrief Deutsches Reich von 1917 wozu ich einige Fragen habe und würde mich freuen, Eure Meinung zu hören.

Es handelt sich um einen Umschlag in den Elsass, frankiert mit 15 Pfg Germania, Bahnpoststempel "Mannheim - Karlsruhe (B) - Bahnpost ZUG 740 - 23.5.17". Kastenstempel "Zurück - Geschlossene Briefe nicht zulässig". Handschriftlich in rot "Zurück Ötigheim bei Rastatt". Kastenstempel "Absender nicht ermittelt". Rückseitig Verschlussmarke "Zur Ermittlung des Absenders - Amtlich geöffnet -Kais. Oberpost direktion Karlsruhe - Baden".

- Wurden geschlossene Briefe grundsätzlich zurück gesandt ?
- Von wann bis wann war es unzulässig geschlossene Briefe zu schicken ?
- Wie häufig ist der Kastenstempel "Zurück - Geschlossene Briefe nicht zulässig" ?
- Was passierte mit unzustellbaren Briefen ?

Ich würde mich sehr freuen, etwas dazu zu lernen und schätze Eure Meinungen.

Gruss

Dirk


 
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