Thema: (?) (5) Nachnahme - Postanweisungen
BD Am: 31.01.2018 10:14:54 Gelesen: 5228# 2@  
Hallo hajo22,

der Aufdruck Nachnahme-Postanweisung bedeutet nur, das die Postanweisung an einem Nachnahmebeleg schon mit Adresse u.s.w. ausgefüllt angeheftet war.

Der Nachnahmebetrag betrug 285,20 Mark, diese übergab der Empfänger in Maasek der Post um die Nachnahmesendung ausgehändigt zu bekommen. Die Postanweisung lautete aber nur auf 284,80, denn die 50 centimen = ca 40 Pf. wurden abgezogen und frankiert, portogerecht für eine Postanweisung von 201 bis 400 Mark innerhalb der belgischen Landespost.

In Lüttich begab sich der zustellende Postbeamte mit Postanweisung und Geldbetrag zum Empfänger, zahlte aus und der Empfänger quittierte. Die Auszahlgebühr für Postanweisungen in Belgien betrug 10 centimen (bei der Reichspost wäre es nur 5 Pf.) und der Empfänger zahlte diese. Zurück auf dem Postamt wurde die Gebühr durch die 10 c. Marke (Stempel Lüttich!) verechnet, somit entfiel die aufwändige Eintragung im Buch über eingenommene Bestell-Gebühren. Da die Postanweisung im Postamt verblieb (abgeschnittene Ecke = erledigt) war alles nachvollziehbar.

Schöner Beleg.

Beste Grüße Bernd
 
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