@ WPhV Stuttgart
[#22]Die beschriebenen Geschäftspraktiken sind nicht wettbewerbswidrig und rechtlich nicht angreifbar. Genau so kann ein Händler Marken auch für 150 % Michel anbieten.
Auch im Ergebnis wertlose Abos sind in der Regel rechtlich nicht angreifbar.
Allerdings gäbe es Angriffspunkte, die aber hier nicht aufgeführt sind.
Diese könnte jeder Briefmarkenhändler oder Auktionator gerichtlich angreifen. Wie ich schon sagte, diese zucken aber meist zurück und lassen den Wettbewerber gewähren. Im Handel mit nahezu allen anderen Waren hätten Mitbewerber den unlauter agierenden Konkurrenten längst auf den Weg der Tugend gebracht.
Grüße
Dieter