Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
BD Am: 05.02.2018 10:45:47 Gelesen: 2671667# 6705@  
Es gab noch eine andere Anweisung auf Paketkarten.

Wenn unbestellbar verkaufen.

Hier auf einer Paketkarte aus Kiel in die Schweiz, aber das gab es auch innerdeutsch. Der Absender in Kiel wollte bei Unbestellbarkeit weder eine Unbestellbarkeitsmeldung noch das Paket zurück. Dies alles wäre mit Kosten verbunden und den Colli mit Fisch könnte er sowieso wegwerfen. Eine Information musste er schon bekommen, aber er musste keine Entscheidung mehr treffen. Wenn ein Postamt sofort verkaufte bedeutete das nicht, dass die Beamten sich einen schönen Abend machen konnten. Solche Erlöse gingen immer an die Unterstützungskasse für Postangestellte.

Gruß Bernd



[Redaktionelle Ergänzung: Erklärung Colli: https://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%BCckgut ]
 
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