Thema: Auskunftsstellen über Postwurfsendungen
Frankenjogger Am: 10.02.2018 15:24:22 Gelesen: 4697# 2@  
Hallo bovi11,

jetzt habe ich mich doch mal angemeldet, da mich dein Beitrag neugierig gemacht hat.

Der Beleg ist toll, habe ich so auch noch nicht gesehen. Aber, im Steven findet sich doch was darüber:

Ich gehe davon aus, dass die Post erst mal entscheiden musste, ob Postwurfsendungen und die entsprechenden Empfänger zulässig sind. Darüber musste der, der Postwurfsendungen über die Post versenden wollte, wohl eine Auskunft einholen. Hierzu ist auf Seite 256 in der Postornung unter §9 IV etwas zu lesen. Weiter stehen auf Seite 325 unter Amtsblatt 51 Vf. 261 Angaben zu Auskunftsgebühren.

Postsache bedeutet, dass für den Absender, hier das Postamt Kiel, kein Porto anfällt. Die Nachgebühr hier war die Auskunftsgebühr, die der Adrsssat zu bezahlen hatte.

Scheinbar wurden neben Frankfurt noch weitere Auskunftsstellen für Postwurfsendungen installiert.

Ich habe den Steven übrigens erst seit zwei Wochen und finde es höchst interessant, was man da so alles findet, vor allem in den Postordnungen und den Amtsblättern.

Ich werde zukünftig auch einige Fragen im Forum platzieren.

VG, Klemens
 
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