@ Uwe Seif
[#6]Steven zitiert:
Im Amtsblatt 51 Vf. 261 vom 26.05.1951 sind folgende Hinweise veröffentlicht:
Zentrale Auskunftsstelle für Postwurfsendungen wird am 15. Juni - zunächst versuchsweise - beim PA 16 Frankfurt eingerichtet. Die Auskunftsgebühr der ZAST beträgt:
1. bei Auskünften über die Gesamtzahl der Empfänger einer oder mehrerer Empfängergruppen für jede Empfängergruppe im OPD-Bezirk ... 5 Pf;
2. bei Auskünften über die Einzelzahlen für jedes Postamt für jede Empfängergruppe je OPD-Bezirk ... 15 Pf;
Die Auskunftsgebühren werden mit dem Auskunftsschreiben als Nachgebühr erhoben. "Neu waren am 01.11.1928 die Auskunftsstellen über Postwurfsendungen. Die Antworten kosteten einschließlich der Beförderungsgebühr 50 Pf., die als Nachgebühr erhoben werden."Quelle: phila-lexikon.de
Es gab also bei allen Oberpostdirektionen solche Auskunftsstellen und Frankfurt sollte eine zentrale Stelle für ganz Deutschland werden. So ist es später dann auch umgesetzt worden.
Grüße
Dieter