Thema: Auskunftsstellen über Postwurfsendungen
bovi11 Am: 10.02.2018 20:55:33 Gelesen: 4630# 7@  
@ Uwe Seif [#6]

Steven zitiert:

Im Amtsblatt 51 Vf. 261 vom 26.05.1951 sind folgende Hinweise veröffentlicht:

Zentrale Auskunftsstelle für Postwurfsendungen wird am 15. Juni - zunächst versuchsweise - beim PA 16 Frankfurt eingerichtet. Die Auskunftsgebühr der ZAST beträgt:

1. bei Auskünften über die Gesamtzahl der Empfänger einer oder mehrerer Empfängergruppen für jede Empfängergruppe im OPD-Bezirk ... 5 Pf;
2. bei Auskünften über die Einzelzahlen für jedes Postamt für jede Empfängergruppe je OPD-Bezirk ... 15 Pf;

Die Auskunftsgebühren werden mit dem Auskunftsschreiben als Nachgebühr erhoben.


"Neu waren am 01.11.1928 die Auskunftsstellen über Postwurfsendungen. Die Antworten kosteten einschließlich der Beförderungsgebühr 50 Pf., die als Nachgebühr erhoben werden."

Quelle: phila-lexikon.de

Es gab also bei allen Oberpostdirektionen solche Auskunftsstellen und Frankfurt sollte eine zentrale Stelle für ganz Deutschland werden. So ist es später dann auch umgesetzt worden.

Grüße

Dieter
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/11251
https://www.philaseiten.de/beitrag/172530