Thema: Gestempelte, handschriftliche oder Postvermerke als Label auf Belegen
Postgeschichte Am: 26.06.2009 17:24:00 Gelesen: 543257# 138@  
@ Stempelwolf [#137]

Hallo Wolfgang,

herzlichen Glückwunsch zu diesem Beleg.

Der von Dir gezeigte Einschreibebrief der Volksbank Esslingen wurde unfrankiert eingeliefert und vom Postamt Esslingen mit dem Stempel "...Pf Nachgebühr durch Gebührenmeldung beim Absender erhoben" versehen. Handschriftlich ist der Betrag von 390 (Pf) eingetragen.

Postgebühren sind gemäß § 5 Abs. 1 der Postordnung (PO) im Voraus zu entrichten. Geschieht dies ausnahmsweise nicht, weil z.B. kein Freimachungszwang besteht oder die mangelnde Freimachung zu spät entdeckt wurde, müssen die fehlenden Gebühren nachträglich , d.h. als "Nachgebühren" erhoben werden (§ 9 PO). Wird der Fehlbetrag bereits bei der Einlieferung festgestellt, wird der Beleg dem Einlieferer zurückgegeben.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Beleg, der von der Volksbank als Selbstbucher ohne den erforderlichen Absenderfreistempel beim Postamt Esslingen eingeliefert wurde. Der Fehlbetrag wurde nach Einlieferung festgestellt und dem Absender bei der Gebührenmeldung (Summe der Gebühren für die eingelieferten Sendungen) nachträglich in Rechnung gestellt (§ 12 PO). Da es sich um einen Selbstbucher handelte, wurde auf die sonst fällige Einziehungsgebühr (§ 9 PO) verzichtet. Die Nachgebühr setzte sich also zusammen:


Brief 50 bis 100 g 1,90 DM
Einschreiben 2,00 DM
Insges. 3,90 DM
 



Gruß
Manfred
 

Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/508
https://www.philaseiten.de/beitrag/17388