Thema: Antrag des WPhV zum LV-Tag am 07.04.18: Austritt des LV Südwest aus dem BDPh !
drmoeller_neuss Am: 10.03.2018 16:11:59 Gelesen: 154342# 464@  
@ gestu [#463]

Selbst wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, muss sich ein Verband gut überlegen, ob er gemeinnützig sein möchte oder nicht. Die Gemeinnützigkeit hat einige Einschränkungen zur Folge, z.B. bei der Bildung von Rücklagen, die nur zweckgebunden erfolgen können.

Ganz allgemein gesagt, macht die Gemeinnützigkeit nur dann Sinn, wenn

- Geld- oder Sachspenden zu erwarten sind (Stichwort: Spendenquittung)
- Leistungen anfallen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, für die der ermässigter Satz bei der Umsatzsteuer angewandt wird (siehe §12 (2) Satz 8 a) UStG)
 
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