Thema: (?) (237/238/245) Bestimmungsfragen zu Maschinenstempeln
Carolina Pegleg Am: 30.06.2009 23:55:07 Gelesen: 268743# 77@  
@ DL8AAM [#76]

Bei dem Stempel handelt es sich um einen Absenderstempel, d.h. der Versender hat die Marke bereits vor Einlieferung bei der Post mit einem eigens dafür privat angeschafften Stempel entwertet. Die Möglichkeit der eigenen Stempelung von Poststücken besteht in den USA schon seit 1925. Der Versender muss sich dafür eine Genehmigung einholen, eine "Mailer's Postmark Permit." Es gibt hier eine ganz Reihe Sammler, die sich eine solche Genehmigung eingeholt haben, einerseits vielleicht um das Problem der oft unschönen Stempelung von Sammlerpost zu umgehen, andererseits weil "MPP" gestempelte Sendungen einen eigenen Sammelgegenstand bilden. Es gibt dafür auch eine eigene Interessengemeinschaft, den "Mailer's Postmark Permit Club" (http://www.mppclub.org/index.html), der auch eine Liste dieser Stempel führt.

Das Problem ist bei diesen Absenderstempeln, dass jeder sich hier relativ problemlos eine solche Genehmigung holen kann, egal ob Firma oder Privatmann. Es ist also eigentlich ein uferloses Gebiet, bei dem man praktisch die Briefe anderer MPP Enthusiasten sammelt. "Echte," d.h. nicht-philatelistisch bedarfsgebrauchte MPP-Stempel, wofür du ein Beispiel zeigst, findet man eigentlich nicht so häufig in der Alltagspost. "Ältere" MPP-Bedarfspost habe ich praktisch kaum gesehen (allerdings auch in Wühlkisten nie so darauf geachtet).

Das Design der Stempel ist relativ streng vorgeschrieben. Die modernen sehen alle genau so aus, wie von Dir gezeigt, also vier Wellenlinien mit Zweckinschrift etc. Auf der Webseite des MPP-Clubs werden die über die Jahre wenigen verschiedenen erlaubten Designs gezeigt. Bei den Privatleuten dominieren Gummistempel; bei Deinem Stück aus dem Bedarf eines Versenders von Massendrucksachen wurde der Stempel im Tintenstrahlverfahren aufgebracht.

Jetzt wo ich dies schreibe, erhellt es sich mir auch, worum es sich bei dem von Concordia CA in [#46] gezeigten Stück handeln muss, auch wenn die vorgeschriebene Inschrift "Mailer's Postmark Permit" und die Genehmigungsnummer nicht lesbar abgedruckt ist. Späte Aufklärung, aber immerhin.
 
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