@ Dittmar Wöhlert
[#1]Hallo Dittmar,
die Satzung des LV Südwest sagt zum Ausschluss:
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet:
a) durch freiwilligen Austritt nach vorangegangener Kündigung, mittels eingeschriebenem Brief an den ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes unter Einhalt einer Frist von 3 Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres,
b) durch Auflösung des LV,
c) durch Ausschluss.
Der Ausschluss eines LV-Mitglieds erfolgt durch den geschäftsführenden LV-Vorstand bei Verstoß gegen LV-Belange, insbesondere auch wegen Nichtbezahlung der festgesetzten Beiträge. Wird von dem ausgeschlossenen LV-Mitglied innerhalb eines Monats gegen den Ausschluss beim geschäftsführenden LV-Vorstand Beschwerde erhoben, so entscheidet darüber endgültig der nächste LV-Tag.Frage an Dich als Mitglied des geschäftsführenden Vorstands: Hat der Vorstand den WPHV bereits ausgeschlossen ?
Schöne Grüsse, Richard
[1]
http://www.briefmarken-suedwest.de/Fuer-Vereine/www_Briefmarken-Suedwest_de__LV-Handbuch_02_00__20161124__LV-Satzung.pdf[Beiträge
[#1] und
[#2] redaktionell ausgegliedert aus dem Thema "Antrag des WPhV zum LV-Tag am 07.04.18: Austritt des LV Südwest aus dem BDPh" und damit thematisch getrennt]