Thema: Antrag auf Ausschluss des WPHV aus dem Landesverband Südwest
Richard Am: 14.03.2018 22:52:16 Gelesen: 7840# 2@  
@ Dittmar Wöhlert [#1]

Hallo Dittmar,

die Satzung des LV Südwest sagt zum Ausschluss:

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet:

a) durch freiwilligen Austritt nach vorangegangener Kündigung, mittels eingeschriebenem Brief an den ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes unter Einhalt einer Frist von 3 Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres,
b) durch Auflösung des LV,
c) durch Ausschluss.

Der Ausschluss eines LV-Mitglieds erfolgt durch den geschäftsführenden LV-Vorstand bei Verstoß gegen LV-Belange, insbesondere auch wegen Nichtbezahlung der festgesetzten Beiträge. Wird von dem ausgeschlossenen LV-Mitglied innerhalb eines Monats gegen den Ausschluss beim geschäftsführenden LV-Vorstand Beschwerde erhoben, so entscheidet darüber endgültig der nächste LV-Tag.


Frage an Dich als Mitglied des geschäftsführenden Vorstands: Hat der Vorstand den WPHV bereits ausgeschlossen ?

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.briefmarken-suedwest.de/Fuer-Vereine/www_Briefmarken-Suedwest_de__LV-Handbuch_02_00__20161124__LV-Satzung.pdf

[Beiträge [#1] und [#2] redaktionell ausgegliedert aus dem Thema "Antrag des WPhV zum LV-Tag am 07.04.18: Austritt des LV Südwest aus dem BDPh" und damit thematisch getrennt]
 
Quelle: www.philaseiten.de
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