Thema: (?) (15) Atteste und Befunde: Teilung des Prüfgegenstandes
Postgeschichte Am: 18.03.2018 11:10:00 Gelesen: 11281# 8@  
@ TheJack1968 [#1]

Da der Kurzbefund für einen Viererblock ausgestellt wurde, gilt dieser auch nur hierfür. Wird er getrennt, kann eine Kopie dieses Befundes oder Attestes niemals als Nachweis für eine Einzelmarke dienen. Wer will denn den Nachweis führen, daß diese Marke aus dem attestierten Viererblock stammt?

Für die Einzelmarken sind jeweils separate Kurzbefunde erforderlich. Also keine Ersparnis an Befundkosten, aber Ersparnis an Druckertinte.

Liebe Grüsse von Postgeschichte
 
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