Thema: (?) (70/73/85) Eisenbahndienstsachen national - EDS
Postgeschichte Am: 02.07.2009 17:03:24 Gelesen: 110892# 30@  
@ bayern klassisch [#29]

Die Generalverfügung Nr. 147 des General-Postamts vom 18.6.1874, die ab 1.7.1874 in Kraft trat, regelte das vom Norddeutschen Bund übernommenen Verfahren für das Deutsche Reich. Die neu geschaffenen Gebührenzettel, in der Generalverfügung als "Besondere Marke" bezeichnet, wurde von der Reichsdruckerei in Bogen zu 198 Zetteln mit Schnittmarkierungen gedruckt. Hinsichtlich der Verwendung der "Besonderen Marke" führte die Generalverfügung Nr. 147 aus:

"Der Beamte an der Annahmestelle der Postanstalt vermerkt zunächst auf den zur Einlieferung gelangenden, seitens der betr. Eisenbahndienststellen als "Deutsche Eisenbahn-Vereinssache, frankiert" oder als "Eisenbahn-Dienstsache, frankiert" bezeichneten Briefpostsendungen bz. Postanweisungen, Geldbriefen und Paketadressen ... die Portobeträge in der linken untern Ecke mit Rothstift, wie dies hinsichtlich der frankirten Sendungen allgemein vorgeschieben ist, ..."

Der Portobetrag war danach in dem Beitrag [#29] an der richtigen Stelle, lediglich die angebrachte "besondere Marke" saß aus Platzmangel nicht an der vorgesehenen Stelle.

"Hierauf wird jede der in Betracht kommenden Sendungen auf der Adresse neben der handschriftlichen Angabe des Portobetrages mit einer besonderen Marke beklebt, welche auf hellgelbem Papier mit gummirter Rückseite in Schwarzdruck die Inschrift trägt "Frei laut Entschädigungskonto."

Die Vorschriften konnten aber nicht immer wortgetreu umgesetzt werden, so daß auch Abweichungen vorkommen können.

Da sich einige OPD´n über die Anordnung des General-Postamts hinsichtlich des Druckes der "Besonderen Marken" hinwegsetzten und eigene Zettel schufen, werden in den Katalogen zwei Arten erfaßt, Zettel der Reichsdruckerei und Zettel der einzelnen OPD´en.

Ein umfassendes und interessantes Werk kann ich jedem Interessierten empfehlen: Die Gebühren-Zettel für die Dienstbriefe der Eisenbahn-Gesellschaften D I und D II, G. Zenker, Infla Bücherei Nr. 55. Hierin wird nicht nur die Geschichte der Gebühren-Zettel mit den Fundstellen beschrieben, sondern auch katalogisiert und zahlreiche Belege abgebildet, dabei auch einige aus der Kreuzerzeit (bis 31.12.1874). Einen Beleg nach Bayern habe ich darin aber nicht ausmachen können. Herzlichen Glückwunsch zu Deinem Beleg.

Gruß
Manfred
 
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