Thema: Antrag des WPhV zum LV-Tag am 07.04.18: Austritt des LV Südwest aus dem BDPh !
stampmix Am: 19.03.2018 12:20:11 Gelesen: 152013# 501@  
@ Markus Pichl [#499]

Es gibt im gesamten Verband keine verbandsfreie, ordentliche Mitgliedschaft.


Da bist du nicht richtig informiert. Siehe Beitrag von Helma Janssen:
3. Über den Bundesstellenleiter: Eine Vielzahl der ArGen ist aus verschiedenen Gründen nicht Mitglied im VPhA. Diese Argen sind über den Bundesstellenleiter angebunden. Mit jeder Arbeitsgmeinschaft git es darüber einen Vertrag. Diese ArGen sind nicht Mitglied im BDPh. [1]

Weiter: Eine Überlegung, eine "verbandsfreie Mitgliedschaft" anzubieten, bei der das Mitglied am Vereinsleben teilnimmt und/oder in irgendeiner Form beispielsweie über eine reine "Fördermitgliedschaft" hinaus persönlichen Einfluß an diesem nimmt, ohne dabei BDPh-Mitglied zu sein, geht gegen den Sinn der Gemeinschaft,...

Gleiche mal deine Auffassung mit der Meinung des BDPh ab, hier wieder von Helma Janssen zitiert:
Die Argen, die an der Bundesstelle angebunden sind, sind keine Mitglieder und daher auch nicht von der Satzung betroffen. [1]
und: Aber mit der Zeit kam es in diesen Argen doch zu den vertragswidrigen „Nichtvereins-Mitgliedern“. Ein neuer Versuch zur Lösung dieses Problems ist jetzt die sog. „Arge-Direktmitgliedschaft“. [2]

Helma Janssen gehört zwar zwischenzeitlich nicht mehr dem BDPh-Vorstand an. Ich kann aber nicht erkennen, dass sich in der Sachfrage (ausser der vom WPhV kritisierten satzungswidrigen ArGe-Direktmitgliedschaft) etwas geändert hat.

[1] http://www.philaseiten.de/beitrag/125168
[2] http://www.philaseiten.de/beitrag/125190
 
Quelle: www.philaseiten.de
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