Thema: Antrag auf Ausschluss des WPHV aus dem Landesverband Südwest
Richard Am: 27.03.2018 09:04:18 Gelesen: 6422# 20@  
Liebe Mitglieder,

in 11 Tagen (7.4.) findet die Hauptversammlung des LV Südwest statt. Ich habe Dittmar Wöhlert vom Landesverband und Johannes Feifel vom WPHV angeboten, sich zu meinen vorherigen Beitrag nochmals abschliessend zu äussern, die Texte sollten hier zeitgleich veröffentlicht werden.

Von Dittmar habe ich eine Mail erhalten, dass keine weitere Stellungnahme abgegeben wird, da aus seiner Sicht die Haltung des Landesverbandes abschliessend dargestellt wurde.

Johannes hat die Gelegenheit genutzt nochmals ausführlich und abschliessend Stellung zu nehmen.

Schöne Grüsse, Richard

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Stellungnahme des Württembergischen Philatelistenverein Stuttgart 1882 e.V. (WPhV) zum geplanten Vorgehen des Landesverbands Südwestdeutscher Briefmarkensammlervereine e.V. (LV Südwest) zur Entscheidung über den Antrag vom 11.02.2018 von Hans Steche zum Ausschluss des WPhV aus dem LV Südwest

Das  geplante Vorgehen des LV Südwest zur Entscheidung über den o .g. Antrag zum WPhV-Ausschluss sieht zunächst einmal das Einholen eines Stimmungsbilds der Ortsvereine (OVe) auf dem kommenden LV Südwest-Tag am 07.04.2018 vor. Auf Grundlage dieses Stimmungsbilds will dann im Anschluss der geschäftsführende Vorstand gegebenenfalls über einen möglichen WPhV-Ausschluss beschließen.

Natürlich ist auf den ersten Blick dieses geplante Vorgehen nicht idealtypisch im Hinblick auf § 5 Nr. 1 Satz 2 der Satzung des LV Südwest. Auf den zweiten Blick jedoch wird jedoch klar, dass das Vorgehen des LV Südwest überlegt und äußerst verantwortungsbewusst gegenüber allen seinen Mitgliedern (überwiegend OVe) ist:

Ausgangssituation:

Auf der einen Seite steht der WPhV, der seit über drei Jahren in der Verbandspolitik mitmischt und Dank seiner Marke „1882" eine erfolgreiche unkonventionelle Hardcore-Politik für die Interessen der OVe macht, die viele verstört, jedoch in der Sache nicht unbegründet ist. Der WPhV polarisiert, weil er beispielsweise zu Direktmitgliedschaften Positionen vertritt, die konträr zum BDPh sind. Und jetzt stellt der WPhV zum LV Südwest Tag am 07.04.2018 einen von vielen als Sakrileg empfundenen Antrag zum Austritt des LV Südwest aus dem BDPh. Obwohl dieser LV-Exit-Antrag nach den Stimmungsbildern bei den Regionaltagungen im LV Südwest nicht mehrheitsfähig ist, liegen bei vielen die Nerven blank, weil die Argumente des WPhVs wohl begründet sind und dazu auch noch den Samen der Aufklärung in sich tragen...

Auf der anderen Seite steht der Vorsitzende eines "verdienten, leistungsbereiten" OVs, der mit seinem OV in diesem Jahr eine BDPh-Rang 1 Ausstellung durchführen wird und bereits auch "in den letzten 30 Jahren" insgesamt rund 34 Veranstaltungen durchgeführt hat. Er und sein OV haben diese Leistungen selbstlos erbacht und dabei "seit 10 Jahren" trotz einer durchgeführten Rang 2- und drei Rang 3-Ausstellungen nicht "irgendeine Auszeichnung" erhalten. So gut wie jeder OV-Vorsitzende würde sich da in seinem Engagement nicht angemessen wertgeschätzt fühlen. Und so ist es auch nur verständlich, dass der WPhV, der "in den letzten 30 Jahren" solche Leistungsnachweise nicht erarbeitet hat, mit seinem LV-Exit-Antrag, in welchem er sich nicht nur über Konventionen, Hierarchien usw. hinwegsetzt, sondern auch noch den Sinn und Nutzen des ganzen BDPh-Ausstellungswesens hinterfragt, einen sensiblen Punkt trifft. Es ist daher verständlich, wenn man sich als Vorsitzender eines "verdienten, leistungsbereiten" OVs nicht nur nicht wertgeschätzt von oben, sondern auch noch abqualifiziert von unten fühlt. Aus diesem Gefühl heraus wird wohl Hans Steche in einer spontanen emotionalen Aktion seinen WPhV-Ausschluss-Antrag geschrieben haben, was auch die verschiedenen Unstimmigkeiten in seinem WPhV-Ausschluss-Antrag erklären dürfte (wie z.B. Datum „11.02.1918" (S.3), Unklarheit, ob er dazu ein Mandat seines OVs bekommen hat, oder die Bezeichnung seines eigenen Antrags als „unsäglich" und „verbandsschädigend" (S.3)).

Der LV Südwest dürfte eigentlich beide OVe trotz ihrer Unterschiedlichkeit schätzen, weil beide OVe für den LV Südwest einen hohen Nutzen haben: der eine als klassischer Leistungsträger, mit dem man jede BDPh-Veranstaltung stemmen kann, und der andere als hilfreicher "böser Bube" gegenüber dem BDPh, weil man selber als "lieber Bube" nicht auch noch "böser Bube" spielen will bzw. kann. Der WPhV-Ausschluss-Antrag kommt jedoch dem LV Südwest äußerst ungelegen, da er wegen des LV-Exit-Antrags eigentlich schon genug Stress hat. Zwar ist eigentlich der LV-Exit-Antrag letztendlich nur die brachiale Aufforderung des "bösen Bubens" an den BDPh, dass dieser seine OVe nicht mehr austricksen, sondern endlich wertschätzen und sich auch um sie kümmern soll, was auch im Sinne des LV Südwest ist, doch der radikale Beschlussinhalt "Ausstieg des LV Südwest aus dem BDPh" entspricht -noch- nicht Politik des LV Südwest. Daher ist der LV Südwest gefordert, bei seinen Mitgliedern gegen den beantragten LV Exit zu argumentieren, was angesichts aufgestauter Unzufriedenheiten mit dem BDPh nicht immer leicht ist und zudem durch den WPhV-Ausschluss-Antrag auch noch unnötig erschwert wird .

Warum sich kein satzungskonformes Vorgehen empfiehlt:

Was hilft dem LV Südwest seine Satzung, wenn der WPhV erklärtermaßen nicht aus dem LV Südwest austreten will, sondern ganz im Gegenteil für den LV Südwest als Institution wirbt?

1) Wenn der geschäftsführende Vorstand des LV Südwest gemäß LV-Satzung den WPhV ausschliessen würde, würde der WPhV sich beschweren, so dass das Thema WPhV-Ausschluss zum nächsten LV Südwest Tag von den OVs entschieden werden müsste.

(Nebenbei: Bei einem entsprechenden Beschluss vor dem 07.03.2018 hätte bereits bei erfolgter WPhV-Beschwerde der kommende LV Südwest Tag am 07.04.2018 über den WPhV-Ausschluss  beschliessen müssen, was sicherlich zu weiteren Eskalationen und Sympathien für den WPhV und seinen LV Exit-Antrag geführt hätte. Ein Verstreichenlassen dieser Frist dürfte daher eher hilfreich sein.)

Bei einem möglichen Ausschluss-Entscheid auf dem nächsten LV Südwest-Tag würden dann Gerichte bemüht werden, wobei ein Verbleib des WPhV im LV Südwest sicherlich nicht chancenlos wäre. Zudem würde der WPhV als Opfer- und Märtyrer-OV verklärt werden, was den "bösen Buben" stärken würde, was strategisch für den LV Südwest nicht wünschenswert wäre.
Dieses Szenario ist nicht wirklich attraktiv für den LV Südwest.

2) Wenn der geschäftsführende Vorstand des LV Südwest gemäß LV-Satzung den WPhV nicht ausschließen würde, dann hätte der LV Südwest ernsthaften Stress mit dem Vorsitzenden eines TOP-Leistungsträger-OVs, der dann möglichweise vom LV Südwest enttäuscht sich zurückziehen und sein lobenswertes Engagement reduzieren oder gar auf Null fahren würde. Dem LV Südwest würde somit der Verlust eines seiner nur ganz wenigen TOP-Leistungsträgers drohen.
Auch dieses Szenario ist nicht wirklich attraktiv für den LV Südwest.

Das geplante Vorgehen des LV Südwest als salomonische Lösung mit Win-Win-Chancen:

Um aus dieser Zwickmühle herauszukommen hat der LV Südwest sich für eine salomonische Lösung entschieden – nämlich die, sich vor seiner Entscheidung ein Stimmungsbild bei den OVen einzuholen, zumal beide Anträge (LV-Exit und WPhV-Ausschluss) eng zusammenhängen ("Replik"). Dabei geht es um die wohl wichtigste Angelegenheit, über die jemals auf einem LV Südwest-Tag diskutiert und beschlossen wurde, was naturbedingt kein 08/15-Vorgehen erfordert wie bei säumigen Mitgliedsbeiträgen:

1) Sollte das Stimmungsbild der OVe und der daraus resultierende Beschluss einen Ausschluss des WPhV aus dem LV Südwest ergeben, würde der WPhV Beschwerde einlegen und sollte dieser Ausschluss auf dem nächsten OV Tag 2020 bestätigt werden, würden Gerichte bemüht werden. Das wäre der konventionelle Satzungsweg. Der Verbleib des WPhV im LV Südwest dürfte jedoch bei diesem Weg, wie bereits gesagt, nicht chancenlos sein und unabhängig vom Ausgang des Gerichtverfahrens wäre das Gefüge und die Verbundenheit im LV Südwest beschädigt worden, ohne dass irgendein konstruktives Ergebnis (im Hinblick auf die weitere Entwicklung des LV Südwest) erreicht worden wäre.

2) Sollte das Stimmungsbild der OVe und der daraus resultierende Beschluss des LV Südwest einen Verbleib des WPhV im LV Südwest sichern, müsste der Vorsitzende des unterlegenen OVs erkennen, dass sein Antrag mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auch auf dem konventionellen Satzungsweg (mit Beschluss des LV Südwest-Vorstands sowie anschließender WPhV-Beschwerde und Entscheid 2018 oder 2020 auf dem LV Südwest-Tag) erfolglos gewesen wäre.

Durch das geplante Vorgehen des LV Südwest besteht daher die realistische Chance, dass alle Beteiligten und Betroffenen den Antrag WPhV-Ausschluss ohne größere Blessuren überstehen, was nur begrüßenswert wäre:

Falls nämlich beim Stimmungsbild am kommenden LV Südwest-Tag die Anhänger des WPhV-Auschluss-Antrags unterliegen sollten, können sie dennoch stolzen Hauptes nach Hause gehen, denn sie haben für ihre Überzeugung gekämpft und so nicht nur die Ehre ihres "verdienten, leistungsbereiten" OV verteidigen, sondern sogar auch für ihren OV und dessen Politik werben können.

Sollte beim Stimmungsbild der WPhV unterliegen und der LV Südwest daraufhin einen Ausschluss beschließen, wird der oben bereits beschriebene Weg beschritten, der zwar mühselig ist, jedoch dem WPhV auch die Chance bietet, die anderen OVe von seiner Politik "Pro Ortsverein" weiter zu überzeugen, zumal innovative Politik und Change Management Zeit und Geduld brauchen.

Fazit:

Wie dargelegt, ist auf den zweiten Blick das geplante Vorgehen des LV Südwest in Sachen WPhV-Ausschluss-Antrag mit der skizzierten salomonischen Lösung wohl durchdacht und hat das Wohl all seiner OVe im Auge. Da dem WPhV bis zu einem möglichen Ausschluss-Entscheid auf dem LV Südwest Tag 2020 keine Mitgliederrechte entzogen werden können, bestehen seitens des WPhV keine Bedenken gegen das geplante Vorgehen des LV Südwest beim Antrag WPhV-Ausschluss. Daher werden auch alle OVe im LV Südwest gebeten, dass sie auf dem LV Südwest-Tag keine unergiebigen Satzungsdiskussionen diesbezüglich führen oder die Zulässigkeit des WPhV-Ausschluss-Antrags wegen seinen formalen Schwächen in Frage stellen, sondern Verständnis zeigen für die schwierige Situation, in die der LV Südwest durch diesen WPhV-Ausschluss-Antrag gebracht wurde, und entsprechend verantwortungsbewusst darüber abstimmen.

Das Ziel aller OVe im LV Südwest muss sein, dass in einem demokratischen, pluralistischen LV Südwest beide OVe trotz ihrer Unterschiedlichkeit eine Heimat haben, denn beide OVe sichern und stärken die real existierende Philatelie vor Ort und damit auch den LV Südwest mit all seinen OVen.

Stuttgart, 25.03.2018

Dr. Johannes Feifel
(Erster Vorsitzender WPhV)
 
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