Thema: Nachnahmemarken der Deutschen Post
DL8AAM Am: 29.03.2018 14:16:08 Gelesen: 3973# 4@  
@ Journalist [#3]

Als Postwertzeichen würde ich es nicht direkt auffassen, da ein Postwertzeichen ja für viele Versendungsformen als Freimachung genutzt werden kann,

Nicht immer Jürgen, es gibt natürlich Postwertzeichen, die nur für eine gewisse postalische Beförderungsdienstleistung genutzt werden können. Nicht jedes Postwertzeichen muss ein Allrounder sein. Deshalb werden diese besonderen PWZ in den Katalogen meist in eigenen Unterkapiteln aufgeführt. Aber selbst da fahren die Kataloge ja keine einheitliche Linie. Zum Beispiel sind die Special Delivery Marken der USA (eine Art von spezieller Expresszustellung) im MICHEL ganz normal mit laufender Haupt-Nummer gelistet (obwohl "the Special Delivery stamp had to be affixed to the envelope along with all other postage and could not be used to prepay regular and airmail postage"), im SCOTT aber korrekterweise in einem separaten Kapitel. Würde der MICHEL hier einheitlich vorgehen, müsste er die Nachnahmemarke (Einschreibemarken etc.) sogar zwischen den bunten Klebelabeln, genannt Briefmarken, aufnehmen und nicht im "back of the book" ;-) Diese Special Delivery Marken sind übrigens ein Äquivalent zu den von Dir genannten 50 Pfenning "Einschreibezetteln", nur sehen die amerikanischen wie ganz normale Brioefmarken aus. ;-)



Postwertzeichen sind sie zweifelsfrei und eindeutig (sie werden vorher gekauft und können von jedermann, auch Dritten, jederzeit und überall später zum Abruf der postalischen Beförderzungsdienstleistung eingesetzt werden = Postwertzeichen), ob man sie als Briefmarken bezeichen kann, wäre vielleich noch zu diskutieren. Aber, ... da sie ja unbestritten Marken sind und sie werden ebenfalls unbestritten auf Briefen zur Begleichung einer postalischen Beförderungs(zusatz-)leistung verwendet, sind es zumindest vom "Wort her" auch Briefmarken ;-). Obwohl ich würde auch, einfach schon wegen der "besseren Klarheit" einfach das DPAG-Wort "Produktmarken" nehmen.

Aber die Postwertzeicheneigenschaft ist zumindest unbestritten.

Gruß
Thomas
 
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