Thema: DDR Dauerserien: Attest Blindzähnung - links ungezähnt ?
Carsten Burkhardt Am: 30.03.2018 19:00:41 Gelesen: 8451# 14@  
@ Carsten Burkhardt [#1]

Bei der Recherche nach Blindzähnungen stieß ich heute auf eine Newsseite von BPP-Prüfer Paul, wo er die Philatelistischen Begriffsbestimmungen – Anhang zur Prüfordnung des BPP zitiert [1].

"Versehentlich nicht gezähnte, nicht durchstochene bzw. ungestanzte Marken werden als ungezähnt, undurchstochen bzw. undurchstanzt bezeichnet und als Abarten katalogisiert. Sie müssen so breite Ränder aufweisen, dass eine Verwechslung mit der gezähnten, durchstochenen bzw. durchstanzten Ausgabe ausgeschlossen ist. Bei teilgezähnten oder teilweise undurchstochenen Postwertzeichen sollte der volle Bogenrand bzw. die vollständige Nachbarmarke vorhanden sein.“

Demnach widerspricht die Prüfpraxis von Paul den Philatelistischen Begriffsbestimmungen seines Vereins. Bei Blindzähnung sind Zähnungsstanzungen vorhanden, also kann man nicht als ungezähnt attestieren. Andere BPP-Prüfer, wie zum Beispiel Herr Wehner, setzen diese korrekt um.



Schönes Wochenende
Carsten

[1] http://www.paul-siegfried.de/news2017_3.html
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/10064
https://www.philaseiten.de/beitrag/176204