@ Bautenfünfer
[#402]Hallo zusammen,
das ist wirklich ein toller Beleg.
Nach meiner Kenntnis war "Frei durch Ablösung" nach dem Krieg grundsätzlich abgeschafft worden, auf Forderung Bayerns dann aber doch, glaube bis 1953, ausschließlich in Bayern möglich.
Gruß
Guntram