Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
StefanM Am: 05.04.2018 15:11:19 Gelesen: 22016# 75@  
Ich habe mal nachgeschaut, was aus diesem Thema, uns Briefmarkensammler betreffend, geworden ist. Einen Einstieg erhält man über Wikipedia [1]. Auf der Seite zum Kulturschutzgesetz interessierte mich der Teil "Was bedeutet das KGSG für ...?" [2]. Wir fallen in die Kategorie der "Kunstsammler", wo man dann auf eine "Erläuterung für Münz- und Briefmarkensammler" trifft [3].

Dort kann man ein PDF herunterladen in dem zu Briefmarken geschrieben steht:

D. BRIEFMARKEN

Die Ausführungen zu den Münzen gelten für Briefmarken entsprechend.

Ausnahme: Eine Ausfuhrgenehmigung ist gar nicht erforderlich. Denn die deutschen Zollbehörden halten auf Basis des geltenden EU-Rechts eine Ausfuhrgenehmigung für die Ausfuhr in Länder außerhalb der EU weder für Briefmarken als Einzelstücke noch als Sammlungen für erforderlich. Für die Ausfuhr in den Binnenmarkt nach § 24 KGSG gilt dann das Gleiche.


Beruhigend!

Gruß
Stefan

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Kulturgutschutzgesetz
[2] http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/AllesZumKulturgutschutz/Kulturgutschutzgesetz/WasBedeutetKGSG/wasistneufuer_node.html
[3] http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/AllesZumKulturgutschutz/Kulturgutschutzgesetz/WasBedeutetKGSG/Kunstsammler/Muenzsammler.html?nn=9865320
 
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