Thema: Verwendung von Antwortkarten der DDR im Bundesgebiet nach 1971
DL8AAM Am: 09.04.2018 17:03:58 Gelesen: 4276# 7@  
@ Baber [#6]

Ja, weil Österreich die DDR auch als "echten" Staat anerkannt hat. Jungblut und das Kleinwalsertal waren und sind völkerrechtlich ganz reguläre österreichische Territorien. Nur die Zoll-, Versorgungs- bzw. Zugangsdinge wurden im Rahmen eines bilateralen Vertrags zwischen der Bundesrepublik und Österreich geregelt. Die Bundesrepublik hat die DDR aber nie als "echten" ausländischen Staat anerkannt. Defacto irgendwie schon, aber man hat hier im Westen immer ganz genau die diplomatischen und juristischen Einzelheiten des Grundlagenvertrags haarfeinst unterschieden. Und postalisch, die DBP war ja bekanntlich damals noch eine Bundesbehörde, war die DDR für die Bundesrepublik nie Ausland, auch wenn es teilweise Sonderbestimmungen gab, die aber meist eher den "Vorgaben" der annehmenden Post der DDR geschuldet waren.

Ob es deshalb überhaupt einer neuen Bestimmung hinsichtlich der Akzeptanz von DDR-Antwortenkarten in der Bundesrepubik bedurfte, hmmmm? Es wurden ja nur die Antwortkarten von Postverwaltungen ausländischer Staaten von UPU für ungültig (ausgelaufen) erklärt, nicht irgendwelche inländischen Postbestimmungen. Und hier hatte sich für die DBP ja nichts geändert. Inwieweit es trotzdem irgendwelche schriftlichen Verfahrensanweisungen bezüglich der DDR-Antwortkarten gab, kann ich aber nicht sagen. Nicht jeder Dorfpostler war gleichzeitig Politiker oder promovierter Völkerrechtler.

Gruß
Thomas
 
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