Thema: Verwendung von Antwortkarten der DDR im Bundesgebiet nach 1971
DL8AAM Am: 10.04.2018 14:22:11 Gelesen: 4144# 9@  
@ 8049home [#8]

Das Beispiel des Kleinen Walsertals zeigt übrigens sehr gut den Unterschied zwischen einer postalischen und einer völkerrechtlichen Betrachtung. Mit dem Beitritt der DDR zum UPU war die DDR für die Deutsche Bundespost Postausland - unabhängig vom Völkerrecht und auch unabhängig von der Portostufe.

Vollkommen falsch! Für die Bundesrepublik, und das beinhaltet alle ihre Ministerien und Behörden, d.h. auch für die DBP, war die DDR eben nie Ausland, auch wenn sie im Grundlagenvertrag (und in dessen Nachgang) der DDR des Status eines Völkerrechtssubjektes und ihre staatliche Souveränität gestanden hat. Das bestätigte auch das Bundesverfassungsgericht am 31. Juli 1973 zum Grundlagenvertrag "... festgestellt, dass die mit dem Grundlagenvertrag vereinbarte Anerkennung der DDR eine faktische Anerkennung besonderer Art sei. Das Grundgesetz verbiete aber die definitive Anerkennung der Teilung Deutschlands, eine mögliche gesamtdeutsche Zukunft offenzuhalten sei Verfassungspflicht des westdeutschen Staates. Alle Deutschen hätten nur die eine, in der Verfassung verankerte deutsche Staatsangehörigkeit. Das Wiedervereinigungsgebot binde nach wie vor alle Verfassungsorgane", d.h. auch die DBP.

Die DBP hat deshalb wohl einfach die Außerkraftsetzung der UPU zur Regelung der Anerkennung ausländerischer Antwortkarten, als für den innerdeutschen, sprich inländischen, Verkehr, als nicht zutreffend betrachtet und deshalb diese weiter anerkannt. Ob es dafür einer besonderen Verwaltungsanweisung bedurfte könnte man diskutieren, wobei - wie ich bereits oben schrieb - kann ich mir sehr gut vorstellen, dass "so etwas" in irgendeiner Form gemacht wurde, um den besagten Postlern ohne einem Völkerrechtsstudium "westdeutscher Schule", ein Handwerkzeug zur Verfügung zu stellen, ihren Job korrekt machen zu können. Auch der Wortlaut des (wohl privaten) "DDR-Stempels" auf der Antwortkarte, lässt darauf schliessen. Man könnte auch mal den Text des Abkommens über Post- und Fernmeldeverkehr (zwischen der Bundesrepublik und der DDB) vom des 30. März 1976 diesbezüglich durcharbeiten, möglicherweise wurde erst hier die Anerkennung aufgehoben.

Und im Kleinwalsertal (etc.) agierte die DBP lediglich als "ausführendes" Organ, als eine Art von "Dienstleister", Österreichs, auf österreichischem Staatsgebiet. Ein Auslandspostamt, dass sicherlich bestimmte Regeln bzw. Vorgaben des Gastlandes umsetzen musste, insbesondere "völkerrechtliche Besonderheiten".

Und, eh, erschlagt nicht den Boten für die Botschaft, äh, für die ständige Vertretung, hmmm, das passt irgendwie nicht, sorry. ;-)

BTW, die Bundesrepublik bzw. sein Auswärtige Amt betreibt immer noch "so" eine "Nicht-Botschaft", d.h. "so" eine offizielle diplomatische Vertretung, wie seinerzeit in Ost-Berlin, nämlich in Taipei auf Taiwan, das sogenannte "Deutsche Institut Teipei", dass defacto auch eine vollwertige Botschaft voller bundesrepublikanischer Diplomaten ist. ;-)

http://www.taipei.diplo.de/Vertretung/taipei/de/Startseite.html

Gruß
Thomas
 
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