Thema: Verwendung von Antwortkarten der DDR im Bundesgebiet nach 1971
DL8AAM Am: 10.04.2018 15:19:49 Gelesen: 4114# 11@  
@ 8049home [#10]

"Die Bundesrepublik hat dem Beitritt der DDR zum Weltpostverein extra zugestimmt. Damit war die DDR postalisch "Ausland" ..."

Nee, falscher Umkehrschluss. Aus Sicht der UPU stimmt das sicherlich. Aber nicht für handelnde bundesdeutsche Verfassungsorgane, inklusive der DBP.

Beide Vertragspartner haben im Grundlagenvertrag und dessen Nachgängen sogar ausdrücklich vereinbart, "dass beide sich um die Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen bewerben dürfen". Nach der Aufnahme in der UNO sassen somit Vertreter zweier völkerrechtlicher Entitäten eines einzigen Landes gleichzeitig in der UNO. Trotzdem war bzw. wurde die DDR für die Bundesrepublik dadurch noch immer kein Ausland, trotz vollkommen "gleichrangiger" UNO-Mitgliedschaft (zumindest in den Augen der UNO). Gleiches galt aus bundesrepublikanischer Sicht auch für die UPU und auch für sämtliche andere UNO-Unterorganisationen.

Aber trotzdem, wenn es womöglich keine Verordnung oder Verwaltungsanweisung gegeben haben sollte, zumindest eine interne "Arbeits- bzw. Prozessanweisung" oder auch Leitfaden für Postler müsste es gegeben haben?

Gruß
Thomas
 
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