Thema: Verwendung von Antwortkarten der DDR im Bundesgebiet nach 1971
Eric Scherer Am: 10.04.2018 15:26:57 Gelesen: 4120# 12@  
Also ich kann mich an Passkontrollen erinnern. Und Zollkontrollen. D.h. auch zollrechtlich war die DDR Ausland. Halt nicht völkerrechtlich. Übrigens ist jedes Zollfreilager zollrechtlich nicht Inland, Völkerrechtlich schon.
 
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