Thema: Notopfermarken Neuentdeckung
ReinierCornelis Am: 25.04.2018 20:09:53 Gelesen: 4404# 9@  
"Warum sollte man das liegende Wasserzeichen im Attest abbilden?"

Weil damit deutlich war wie das Wasserzeichen aussieht!

Wäre die Zähnung signifikant gewesen! dann wäre L11 "obsolete" gewesen, um damit die ganze Attest wertlos!

Die Umschreibung SOLL adequat sein und nach eigene Einsichten der Prüfer!

Zähnung sollte L 10.8678 sein und das aktuell observierte Wasserzeichen abgebildet, damit jederzeit festgestellt worden kann, womit wir zu tun haben, auch wenn die Wasserzeichenkodierungen neuorganisiert werden sollen.

Gruss, Rein
 
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