Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
Journalist Am: 05.05.2018 22:43:31 Gelesen: 194635# 279@  
@ GSFreak [#278]

Hallo Ulrich,

normalerweise muss heutzutage immer im Absendeland (also hier Pakistan) ein vollständig ausgefüllter Taxvermerk angebracht werden, dann kann er auch im Empfängerland (hier Schweiz) richtig weiter bearbeitet werden - wird im Absendeland kein vollständiger Taxvermerk angebracht, so muss das Empfängerland auch kein Nachentgelt erheben.

Viele Grüße Jürgen
 
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