@ GSFreak
[#278]Hallo Ulrich,
normalerweise muss heutzutage immer im Absendeland (also hier Pakistan) ein vollständig ausgefüllter Taxvermerk angebracht werden, dann kann er auch im Empfängerland (hier Schweiz) richtig weiter bearbeitet werden - wird im Absendeland kein vollständiger Taxvermerk angebracht, so muss das Empfängerland auch kein Nachentgelt erheben.
Viele Grüße Jürgen