@ alemannia
[#18]Hallo Guntram,
dann fällt mir nur noch ein, dass der Beschäftigte über die Außerkurssetzung der Marken falsch informiert war. Ein höheres Gewicht des Briefes schließe ich aus, da dann die Marken nicht hätten blau umrandet werden dürfen. Für die Höhe der Nachgebühr kommt mir nur in den Sinn, dass bei Behörden evtl. der 1,5-fache Satz nicht Anwendung fand.
Vielleicht hat ja noch jemand eine Begründung.
VG, Klemens