Thema: Berlin: Portobestimmung von Belegen
hajo22 Am: 10.05.2018 23:19:38 Gelesen: 15941# 23@  
@ Frankenjogger [#22]

Naja, der Brief ging ans Finanzamt, also eine Behörde. Die hat m.W. immer das Recht Kenntnis vom Inhalt eines Briefes an sie zu erhalten - auch bei Nachgebühr, die in Charlottenburg sicher nicht erhoben wurde. Denn da waren die Marken ja wieder gültig und welchen Sinn gäbe das Durchstreichen des notierten Betrages, da ja gegenstandslos.

Das wird eine rein akademische Diskussion. Wir können da noch wochenlang drüber schreiben.

hajo22
 
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