Thema: Altdeutschland Bayern: Briefe erklären
bayern klassisch Am: 19.05.2018 13:00:11 Gelesen: 283839# 263@  
Liebe Freunde,

es versteht sich von selbst und war darüber hinaus noch Vorschrift, dass Briefe, welche der Absender recommandirt/chargirt/eingeschrieben/bestens empfohlen versandt haben wollte, diesem Wunsch entsprechend auf der Anschriftseite gekennzeichnet werden mussten. Das konnte dann "gegen Schein", "recommandé", "Chargé" oder was auch immer sein, jedenfalls musste es eindeutig sein, damit die Aufgabepost diesen Wunsch nicht übersehen konnte und die weiteren Poststellen damit ebenso.



Heute zeige ich einen Dienstbrief des königlichen Herrschafts Gerichts Sandizell (ca. 4 km westlich von Schrobenhausen), der an die Kommandantschaft in Neuburg an der Donau gerichtet war und als K.D.S. (königliche Dienst - Sache) portofrei belassen wurde.

Ausweislich des Feuser wurde der Stempel Schrobenhausen R(ayon) 4 von 1802-1822 verwendet, wobei Bayern erst ab 1806 Königreich wurde und sich von daher die Zeit etwas eingrenzen lässt.

Mit keiner Silbe wurde aber erwähnt, dass der Brief eingeschrieben zu laufen habe! Tatsächlich hat ihn der Expeditor von Schrobenhausen mit dem Chargé - Stempel versehen und darunter die Manualnummer No. 2 vergeben, also einen Schein gezogen. Die rechts neben dem Absender notierte No. 1 war das Geschäftszeichen (früher: Expeditionsnummer) der Absenderbehörde, die mit der Reco - Nummer nichts zu tun hatte (unter der der Brief jedoch im Ausgangsbuch zu listen war).

Briefe aus der Vormarkenzeit mit eindeutiger Recommandation kommen nur sehr selten ohne den vorgeschriebenen Vermerk durch den Absender vor (nie durch die Post, das war verboten, weil es eine Änderung der Adresse gewesen wäre und Änderungen der Adresse durfte nur der Absender bewirken).

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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